Stundenweise Abschaltung der Straßenbeleuchtung - eine beschlossene Einsparmaßnahme
Wie die allermeisten Städte und Gemeinden aber auch die Landkreise selbst, ist die Gemeinde Teutschenthal in Zukunft verpflichtet, den in den letzten Jahren anhaltenden Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen durch entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. Beispielhaft für die stark gestiegenen Ausgaben seien hier die Kosten der baulichen Unterhaltung von kommunalen Gebäuden und Straßen, die Kosten der Versorgung mit Öl, Gas und Strom sowie nicht zuletzt die Tariferhöhungen der letzten Jahre. Insgesamt kämpft die Gemeinde im Vergleich zu den früheren Jahren hier mit Mehrkosten im Millionenbereich.
Dem gegenüber steht die Notwendigkeit lange vor sich hergeschobener Investitionen im Bereich der kommunalen Gebäude und Einrichtungen, im Bereich der Feuerwehren, im Bereich der Infrastruktur und seit den Neuregellungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welches zum Grundbaustein der sog. Wärmwende aufgestiegen ist, auch im Bereich der Energieeffizienz sämtlicher gemeindeeigenen Gebäude.
Vor diesen Hintergründen hat sich die Gemeinde Teutschenthal auf ein Haushaltskonsolidierungskonzept verständigt, welches mit der Haushaltssatzung 2024 im November 2023 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Mit den verschiedenen Einsparpotentialen, welche in diesem Konzept enthalten sind, können die notwendigen Investitionen in der Einheitsgemeinde gegenfinanziert werden. Ein Bestandteil des Konzeptes sieht die Einsparung bei der öffentlichen Beleuchtung in den Nachtstunden vor. Gerade im Bereich der Energie sind die Kosten in den letzten Jahren rasant angestiegen.
Der Gemeinderat hat nunmehr in seiner Sitzung vom 14.05.2024 mehrheitlich beschlossen, dass die Straßenbeleuchtungen in der Nacht zwischen 0.00 Uhr und 4.00 Uhr zunächst bis zum Ende des Jahres 2024 abgeschaltet werden. Bis zu 100.000 € können so im laufenden Haushalt eingespart werden. Gleichfalls erging der Auftrag an die Gemeindeverwaltung, die öffentliche Straßenbeleuchtung in Zukunft durch Investitionen in LED-Lampen so zu ertüchtigen, dass zukünftig ein Einsparpotential allein durch den geringeren Verbrauch dieser Technik erzielt werden kann.
Die Gemeindeverwaltung wird den Beschluss des Gemeinderates in den nächsten Wochen umsetzen, so dass sich die Einwohnerschaft ab dem zweiten Halbjahr 2024 auf die Einschränkung in der Ausleuchtung einstellen muss.
Tilo Eigendorf, Bürgermeister