Melderegisterauskunft (einfache und erweiterte)
Beschreibung der Dienstleistung
Aus dem Melderegister/ -archiv kann über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft erteilt werden.
Kann der Auskunftssuchende ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen, so darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen.
Bearbeitung
- einfache Melderegisterauskünfte – in der Regel sofort
- bei besonderen Ermittlungen kann eine einfache bzw. erweiterte Melderegisterauskunft nicht sofort erteilt werden
- erweiterte Melderegisterauskünfte sind schriftlich an die zuständige Stelle zu richten
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- für eine einfache Melderegisterauskunft muss der/die Antragsteller/in Daten der gesuchten Person benennen, die eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung der/des Betroffenen ermöglichen
- bei einer erweiterten Melderegisterauskunft sind zusätzlich eine schriftliche Begründung und ggf. die Vorlage geeigneter Nachweise erforderlich
Zusätzliche Hinweise
- Einfache Melderegisterauskunft (an Dritte):
Auf persönliche oder schriftliche Anfragen (siehe Formulare) gibt die Meldebehörde Auskünfte über: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Wohnanschriften sofern die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt. - Erweiterte Melderegisterauskunft:
Beim Vorliegen eines berechtigten oder rechtlichen Interesses darf zusätzlich zu Name, Vorname, Doktorgrad und Anschriften folgende Auskunft erteilt werden:
frühere Vor- und Familiennamen, Tag und Ort der Geburt, Familienstand, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzlicher Vertreter, Vor- und Familienname sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners, Sterbetag und -ort
Antragstellung
- persönlich
- durch Dritte mit Vertretungsvollmacht
- schriftlich
- per Mail
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft |
0.6 MB |