Urkundenanforderung
Aufgrund der beurkundeten Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Begründung Lebenspartnerschaft, Sterbefall) können Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Die Urkunden erhalten Sie beim dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Personenstandsfall ereignet hat.
Antragsberechtigt sind Personen, auf die sich der entsprechende Eintrag bezieht, Vorfahren oder Abkömmlinge in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern) oder wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (z.B. Erbangelegenheiten, Löschung von Rechten im Grundbuch).
Gemäß dem Kostentarif 64 zur Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist pro Urkunde eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro zu erheben.
Sie erhalten die Urkunden persönlich in den Sprechzeiten der Gemeinde oder schriftlich:
per Post: Standesamt Teutschenthal, Am Busch 19, 06179 Teutschenthal
oder per E-Mail: standesamt@gemeinde-teutschenthal.de
oder per Fax: 034601 / 2 46 66
Es gibt folgende Ausstellungsformen:
- beglaubigte Abschriften aus den vorliegenden Büchern
- Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunde und Sterbeurkunden
- mehrsprachige (internationale) Personenstandsurkunden
Bitte fordern Sie die Urkunden formlos unter den oben genannten Möglichkeiten mit folgenden Angaben beim Standesamt an:
- welche Urkunde benötigt wird
- Geburts-, Eheschließungs-, Begründungs- oder Sterbedatum (je nach Urkundenanforderung)
- die Anschrift, an die die Urkunde gesendet werden soll
- wenn sich der Eintrag nicht auf Sie selbst bezieht, den Verwandtschaftsgrad zu der Person oder welches rechtliche Interesse Sie haben