Eisenbahn-Bundesamt startet Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
durch den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt wurden wir informiert, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gemäß § 47e Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz seit dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig ist.
Zur Erstellung dieses Lärmaktionsplans führt das EBA eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Wege einer Online-Befragung durch.
Noch bis zum 31. Mai 2015 können Betroffene dem EBA unter
www.laermaktionsplanung-schiene.de
Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln.