Gemeinde Teutschenthal
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Informationen des Sachgebietes Soziales

Erstattung Kita-Beiträge

Die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes sieht eine finanzielle Entlastung von Mehrkindfamilien vor.

Seit dem 01.01.2019 zahlen Familien mit mehreren Kindern nur noch den Kostenbeitrag für das älteste in der Kindertagesstätte befindliche Kind (Hortkinder sind von dieser Regelung ausgenommen).

Das zweite und dritte Kind wurde beitragsfrei gestellt.

Die Gemeinde Teutschenthal bemüht sich hier um eine reibungslose Abwicklung, es werden nach und nach alle Kostenbescheide an die gesetzliche Regelung angepasst.

Wir bitten Sie aus diesem Grunde um etwas Verständnis, dass dies noch nicht erfolgt ist und möchten daran appellieren den Beitrag nicht zurück zu buchen.

Zuviel gezahlte Beiträge werden Ihnen zurückerstattet!

© Katharina Zinke-Beinert E-Mail

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Am Busch 19
06179 Teutschenthal
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