Gemeinde Teutschenthal

Informationen zum neuen Selbstbestimmungsgesetz

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften tritt am 01. November 2024 in Kraft.

Dienstleistung

 

Künftig kann nach § 2 Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll. Geändert werden kann die Geschlechtsangabe nur in die Begriffe „weiblich“, „männlich“ oder „divers“. Eine Änderung in andere Begrifflichkeiten (wie etwa „non-binär“, „agender“, „neutrois“, „transgender“, „genderqueer“, „genderfluid“ oder ähnliches) ist nicht möglich. Alternativ kann die Geschlechtsangabe gestrichen werden.

 

Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Stufen:

 

Zunächst muss die geplante Änderung des Geschlechts und der Vornamen mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung beim Standesamt nach § 4 SBGG angemeldet werden. Die Anmeldung muss persönlich oder schriftlich erfolgen. Die Schriftform erfordert zwingend die eigenhändige Unterschrift. Die Anmeldung kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass die Erklärung nach § 2 SBGG (2. Stufe; siehe unten) bei dem selben Standesamt abgegeben werden muss, bei dem die Anmeldung erfolgte. Die Anmeldung nach § 4 SBGG ist bereits jetzt möglich. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das untenstehende Formular, das Sie uns ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben zusenden können. In der Anmeldung sollten bereits Angaben zum gewünschten Geschlechtseintrag und den Vornamen gemacht werden, um hier die Verfahrensabläufe zu beschleunigen.
Nach Ablauf von drei Monaten kann dann die eigentliche Erklärung nach § 2 SBGG gegenüber dem Standesamt abgegeben werden. Die Erklärung nach § 2 SBGG muss öffentlich beurkundet werden. Dafür ist zwingend die persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich. Die Erklärung muss bei dem Standesamt abgegeben werden, bei dem die Anmeldung erfolgte (1. Stufe, siehe oben).


Unterlagen


– Personalausweis bzw. Reisepass
– Geburtsurkunde
– ggf. Ihre Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
– ggf. Geburtsurkunde von Kindern

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Formular Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen.pdf
65 KB

© Marie Luise Brahmann E-Mail

Kontakt

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06179 Teutschenthal
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