Dienstleistungen
Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur von Dienstleistungsunternehmen erbracht werden, deren Gewerbe oder Beruf Leistungen beinhaltet, welche im Friedhofswesen anfallen (insbesondere Bildhauerei, Steinmetz, Gärtner, Bestatter und sonstige vergleichbare Tätigkeiten auf Friedhöfen).
Für Arbeiten auf den Friedhöfen bedarf es der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.