Gewerbeummeldung
Beschreibung der Dienstleistung
Wird der Betrieb innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Gemeinde Teutschenthal verlegt, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren und Leistungen, die beim angemeldeten Betrieb nicht geschäftsüblich sind, ausgeweitet, ist die Gewerbeummeldung erforderlich.
Gebühr
30,00 EUR (kann auch per ec-Karte bezahlt werden)
Bearbeitung
sofort (bei persönlicher Vorstellung)/ bis 3 Tage (bei schriftlicher Antragstellung)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollständig ausgefüllte Gewerbeummeldung und
- Beiblatt zur Gewerbe-, -anmeldung -ummeldung -abmeldung (siehe Formular)
Antragstellung
- Persönlich
Schriftlich - Durch den Gewerbetreibenden (bei natürlichen Personen)
- Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, KG) verpflichtend durch jeden geschäftsführenden Gesellschafter (gilt bei Errichtung und Auflösung der Gesellschaft wie bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern)
- Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) als Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit durch den gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) mit Eintragung in das Handelsregister (in der Gründungsphase sind die Gesellschafter anzeigepflichtig)
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO) § 14
Formulare und andere Dokumente
Symbol | Beschreibung | Größe |
---|---|---|
Gewerbeabmeldung (c) Gemeinde Teutschenthal |
95 KB | |
Beiblatt für juristische Personen mit mehreren Vertretungsberechtigten zur Anmeldung - Ummeldung - Abmeldung eFORM OB-37-016 [(c) Gemeinde Teutschenthal] |
90 KB |